Allgemeine Bestimmungen
Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder eines enossalen Implantats
70
3,94
9,06
Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes
110
6,19
14,23
Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes
270
15,19
34,93
Entfernung eines Zahnes oder eines enossalen Implantats durch Osteotomie
350
19,68
45,26
Entfernung eines retinierten, impaktierten oder tief verlagerten Zahnes durch Osteotomie
540
30,37
69,85
Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- und/oder Kieferbereich, als selbständige Leistung
110
6,19
14,23
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung
140
7,87
18,10
Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbständige Leistung
45
2,53
5,81
Exzision einer Schleimhautwucherung größeren Umfangs (z. B. lappiges Fibrom, Epulis)
150
8,44
19,41
Plastischer Verschluß einer eröffneten Kieferhöhle
370
20,81
47,86
Trepanation des Kieferknochens, als selbständige Leistung
140
7,87
18,10
Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn
460
25,87
59,50
Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn
580
32,62
75,02
Neben den Leistungen nach den Nummern 311 und 312 ist eine Leistung nach der Nummer 310 nicht berechnungsfähig.
Die Kosten für konfektionierte apikale Stiftsysteme sind gesondert berechnungsfähig.
Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes
280
15,75
36,22
Reimplantation eines Zahnes einschließlich einfacher Fixation
550
30,93
71,13
Endodontische Stabilisierung eines Zahnes im Knochen
270
15,19
34,93
Die Kosten für das Verankerungselement sind gesondert berechnungsfähig.
Transplantation eines Zahnes einschließlich operativer Schaffung des Knochenbettes
650
36,56
84,08
Operation einer Zyste durch Zystostomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
230
12,94
29,76
Operation einer Zyste durch Zystostomie, als selbständige Leistung
400
22,50
51,75
Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie ader Wurzelspitzenresektion
270
15,19
34,93
Operation einer Zyste durch Zystektomie, als selbständige Leistung
500
28,12
64,67
Das Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten in Verbindung mit Extraktionen, Osteotomien oder Wurzelspitzenresektionen kann nicht nach den Nummern 317 bis 320 berechnet werden.
Beseitigung störender Schleimhautbänder, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
140
7,87
18,10
Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers in Verbindung mit Extraktionen von mehr als vier nebeneinander stehenden Zähnen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
280
15,75
36,22
Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers als selbständige Leistung, je Kiefer
440
24,75
56,92
Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
550
30,93
71,13
Tuberplastik, einseitig
270
15,19
34,93
Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung
550
30,93
71,13
Germektomie
590
33,18
76,31
Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema
270
15,19
34,93
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbständige Leistung
55
3,09
7,10
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. tamponieren), als selbständige Leistung
65
3,66
8,41
Chirurgische Wundrevision (z. B. Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht), als selbständige Leistung
100
5,62
12,92